Leistungen

Tarifservice

Wir programmieren Ihr Taxameter mit dem entsprechenden Taxitarif.

Auch Wegstreckenzähler in Mietwagen können mit einem frei wählbar

Tarif programmiert werden.

Fahrpreisanzeiger („Taxameter“)  und Wegstreckenzähler Service

Eichservice 

  • Vorstellung Ihres Taxi oder Mietwagen bei der Eichbehörde 

Eine Eichung ist erforderlich bei einem:

  • Eingriff in das Messgerät bei zB. Tarifänderung, Uhrzeit-Datum oder einer Reparatur des Taxameter oder Wegstreckenzähler durch einen anerkannten Instandsetzer oder eine Fachwerkstatt.

  • Austausch eines EU-Taxameters gegen ein EU-Taxameter, sofern eine Eichung oder Konformitätsbewertung des Messgerätes vorlag und der Signalweg nicht verändert wurde.

  • Austausch eines Wegstreckenzählers in Miet-Kraftfahrzeugen gegen einen Wegstreckenzähler in Miet-Kraftfahrzeugen, sofern eine Eichung oder Konformitätsbewertung vorlag und der Signalweg nicht verändert wurde.

Taxiausrüstung  / Mietwagenausrüstung

Die Umrüstung eines Serien Pkw auf ein Taxi oder Mietwagen, ist nach dem neuen Eichrecht mit der Konformitätsbewertung nicht mehr ganz so einfach. Trotz dem  ist noch einiges möglich.

Die Ausrüstung oder Umrüstung von Taxi und Mietwagen, der Einbau von Taxi-Alarmanlagen nach BOKraft sind für unser Qualifiziertes Team kein Problem.

Fragen Sie uns welche Möglichkeiten bestehen, oder kommen Sie am Besten zu uns nach Lübeck.

Fiskaltaxameter

Dieses Thema gewinnt immer mehr an Bedeutung. Aktuell verlangen verschiedene Genehmigungsbehörden und Prüfer der Finanzämter die Aufzeichnung der Einzeldaten in elektronischer ( digitale Formate ) Form.

Informieren Sie sich!

Digitale Datenspeicherung

Kassenführung: Besonderheiten bei Taxibetrieben / 5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

5.1 Einzelaufzeichnungspflicht: Laut Gesetzgeber grundsätzlich zumutbar.

Taxibetriebe müssen ihre Einnahmen einzeln aufzeichnen. Das gilt auch für die Barumsätze. Die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung ergibt sich aus § 146 Abs. 1 AO und § 22 UStG i. V. m. §§ 63 ff. UStDV (vgl. aber auch § 1 KassenSichV). Die sofortige Bezahlung einer Leistung steht der Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung nicht entgegen.

Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 und der erläuternden technischen Rechtsverordnung (KassenSichV) gehören Taxameter und Wegstreckenzähler nicht zu den in § 146a Abs. 1 AO genannten elektronischen Aufzeichnungssystemen. Auch wenn danach die ab 2020 geforderte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nicht für Taxameter und Wegstreckenzähler gilt, ergibt sich die Einzelaufzeichnungspflicht aus den gen. gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes. Einzelaufzeichnungen sind auch zumutbar. Eine Ausnahmeregelung, die aus Unzumutbarkeitsgründen von vielen Einzelhändlern in Anspruch genommen werden kann, gibt es im Taxigewerbe nicht. Der Gesetzgeber unterstellt, dass Einzelaufzeichnungen bei Taxibetrieben grundsätzlich zumutbar sind. Die Situation von Taxiunternehmen ist nicht mit der von Einzelhändlern vergleichbar. Alle neueren Modelle von Taxametern und Wegstreckenzählern leisten dies ohnehin, d. h. Einzelaufzeichnungen sind bereits im System vorhanden.

Die unmittelbar nach der erbrachten Leistung erhaltene Barzahlung des Kunden rechtfertigt es nach Auffassung des BFH nicht, die Umsätze nicht einzeln aufzuzeichnen.

5.2 Erleichterungen

Als Mindestanforderung genügt die Aufbewahrung der Schichtzettel, mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen. Nach Auffassung des BFH wird damit den branchenspezifischen Besonderheiten des Gewerbes ausreichend Rechnung getragen.

Die im Sinne dieses Urteils auf den Schichtzetteln vorgenommenen Eintragungen werden im BMF, Schreiben v. 26.11.2010. zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften einzeln genannt:

  1. Name und Vorname des Fahrers,
  2. Schichtdauer (Datum, Schichtbeginn und -ende),
  3. Summe der Total- und Besetztkilometer laut Taxameter,
  4. Anzahl der Touren laut Taxameter,
  5. Summe der Einnahmen laut Taxameter,
  6. Kilometerstand laut Tacho (Schichtbeginn und -ende),
  7. Einnahmen für Fahrten ohne Taxameter,
  8. Zahlungsart (bar, EC-Cash, Kreditkarte usw.),
  9. Summe der Gesamteinnahmen,
  10. Angaben über Lohnabzüge (angestellte Fahrer),
  11. Angabe von sonstigen Abzügen (Verrechnungsfahrten),
  12. Summe der verbleibenden Resteinnahmen,
  13. Summe der an den Unternehmer abgelieferten Beträge,
  14. Kennzeichen des Taxis.

Die Anforderungen gelten auch für Unternehmen ohne Fremdpersonal (Selbstfahrer).

5.3 Digitale Aufzeichnungen

Das BMF, Schreiben v. 26.11.2010 weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Anforderungen zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen, die in diesem Schreiben genannt sind, auch für die mithilfe eines Taxameters oder Wegstreckenzählers erstellten digitalen Unterlagen gelten. Die Ausführungen im Schreiben gelten zumindest insoweit, wie die digitalen Unterlagen Grundlage für die i. S. d. BFH vorzunehmenden Eintragungen auf den Schichtzetteln sind.

Soweit die komplette Speicherung der steuerlich relevanten Daten im Taxameter selbst nicht möglich ist, müssen diese in unveränderbarer und maschinell auswertbarer Form auf einem externen Datenträger gesichert werden.

Eine Verdichtung der Daten oder die ausschließliche Speicherung von Endsummen ist ebenso unzulässig wie das Vorhalten der Daten in lediglich ausgedruckter Form.

5.4 Aufbewahrung der Schichtzettel

Schichtzettel sind Einnahmenursprungsaufzeichnungen im Sinne des § 147 Abs. 1 AO und über die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Sie enthalten Angaben aus denen sich die Höhe der Umsätze und damit auch der Betriebseinnahmen unmittelbar ergeben. Um den Anforderungen an die Unveränderbarkeit und an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei handschriftlich geführten Schichtzetteln zu genügen, sollten diese in gehefteter Form chronologisch abgelegt, zumindest jedoch mit einer fortlaufenden Nummer versehen werden.

Schichtzettel sind auch dann aufbewahrungspflichtig, wenn die Finanzbehörden bisher auf die Vorlage verzichtetet haben.           Der BFH sieht in seinem Urteil vom 14.06.2006 bezüglich dieser von Taxiunternehmern aufgeworfenen Frage keinen Klärungsbedarf.

5.5 Rechtsprechung zu Schichtzetteln

5.5.1 Das "Schichtzettel-Urteil"

BFH-Urteil v. 26.2.2004

Mittels Übertragungsbox Hale SEI-03 werden die Daten an einen Datendienstleister gesandt.

Offline Datenspeicher

Mittels Datenspeicher hier werden die Daten aus dem Taxameter händisch ausgelesen und extern gespeichert.

Dies wird zum Beispiel mit Hale Cey Online oder mit dem Hale NFC-System.

In allen Fällen hat nur der Unternehmer zugriff auf diese Daten und je nach Anbieter/Datendienstleister können zusätzliche Anwendungen, z.B. Kassenbuch, Lohnrechnung, Fahrer- und Fahrzeugverwaltung, sowie verschiedene Auswertungen über diese Datencenter realisiert werden.

Werden die Inhalte der Schichtzettel unmittelbar und vollständig nach Auszählung der Tageskasse in das Kassenbuch übertragen, müssen die Schichtzettel trotz ihres Charakters als Einnahmenursprungsaufzeichnungen nicht aufbewahrt werden.

Die Grundausstattung für die Datenspeicherung eines Einzelunternehmers (Ein Fahrer Betrieb) sollte immer aus einer gelben Unternehmer Hale-Cey / NFC-Karte, zwei grünen Fahrer Hale-Cey / NFC-Karten, und der USB-Auslesestation bestehen.

Inhalt:

  • 1x Hale NFC PC Auslesestelle (USB)
  • 2x Hale NFC Fahrer Karte (Grün)
  • 1x Hale NFC Unternehmer Karte (Gelb)

Fragen Sie uns welche Möglichkeiten für Ihr Unternehmen bestehen, oder kommen Sie am Besten zu uns nach Lübeck.

Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertung ist in der internationalen Norm ISO/IEC 17000 „Konformitätsbewertung – Begriffe und allgemeine Grundlagen“ definiert als „Darlegung, dass festgelegte Anforderungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind“.

Die Konformitätsbewertung ersetzt die frühere Ersteichung. Die Konformitätsbewertung ist immer dann anzuwenden, wenn ein Taxi oder Mietwagen erstmals in Betrieb genommen wird.

Betriebsfunkgerät  Analog - Digital - LTE - Datenfunkgerät

Wir bauen Ihr Agrarfunk - Betriebsfunk  ( Analog - Digital - LTE ) - Datenfunkgerät fachgerecht in Ihr Fahrzeug.

Fahrzeugortung via GPS

 Gerne beraten wir Sie Individuell rund um das Thema GPS Fahrzeugortung.                                                                                            Ortungssysteme für PKW - LKW - Baumaschinen - Landmaschinen - Agrarmaschinen.

Mit unseren Services für Ihr Fahrzeug können wir Sie umfangreich und kompetent unterstützen.

Egal, ob Sie kleinere oder größere Anliegen haben in Norddeutschland bietet Ihnen die Taxiausrüstung Carneim „ Alles rund ums Taxi " genau das, was Sie und Ihr Kraftfahrzeug benötigen.

Mit modernsten Hilfsmitteln führen wir unsere Arbeit an allen Fahrzeugmodellen zuverlässig durch.

Die Firma Carneim-TAXI-Ausrüstung garantieren Ihnen faire Preise und eine durchgehend qualifizierte Beratung.

Informieren Sie sich näher zu unserem Leistungsspektrum, indem Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir verstehen unser Handwerk und wir helfen Ihnen gerne weiter.

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